Skip to Main Content

Über PROFIL®


Wir über uns

PROFIL® , ein Unternehmen von PennEnginering®, steht für mechanische Verbindungstechnik im Karosseriebau, prozessoptimierte Automatisierungstechnik, projektbegleitende, kompetente Beratung und technischen Kundendienst.

PROFIL® Verbindungstechnik ist weltweit präsent und unterstützt Sie mit Niederlassungen und Partnern. Sie werden kompetent beraten von der Entwicklung über die Logistik bis zum Kundendienst.


Wir bestücken für Sie kurzfristig Bauteile als Sicht- oder Funktionsmuster mit PROFIL®-Verbindungselementen und führen Eignungstests durch, deren Ergebnisse Ihnen zur Bewertung des Einsatzverhaltens zur Verfügung stehen. Arndt Pohl, PROFIL®Leitung Vertrieb
  • Heat Treat Machine
1,8 Milliarden Verbindungselemente im Jahr 2022 verkauft
6,9 Millionen Verbindungselemente pro Tag installiert

PROFIL® Vorteile

Die Gesamtkosten mit PROFIL® Verbindungselementen sind geringer als bei thermischen Verfahren.

Erfahren Sie Mehr

Verhaltenskodex

Präambel

Präambel

Die PROFIL Verbindungstechnik GmbH & Co. KG und die STABO Verbindungstechnik GmbH & Co. KG bekennen sich zu ihrer gemeinsamen gesellschaftlichen Verantwortung weltweit. Insbesondere tragen sie im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit nachhaltige Verantwortung gegenüber allen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten in der Wertschöpfungskette, Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen sowie gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft.

Dieser Verhaltenskodex hält als Leitfaden die gemeinsame Wertebasis im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Verantwortung sowie den fairen Wettbewerb fest. Er beschreibt die wesentlichen Prinzipien, die die Basis für gesetzliche und ethische Verhaltensnormen darstellen.

Der Verhaltenskodex ist ein freiwilliger Kodex, mit seiner Unterzeichnung bekennen sich die beiden Unternehmen (nachfolgend das „Unternehmen“) zur Einhaltung nachfolgender Grundsätze.

Allgemeine Grundsätze

1.Grundverständnis

Das Unternehmen erkennt seine gesellschaftliche und soziale Verantwortung an und verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten dieser Verantwortung gerecht zu werden und im Einklang mit den zehn Grundsätzen der UNGC (,,United Nations Global Compact“) und der ILO (,,International Labor Organiszaition“) zu arbeiten.

2.Einhaltung der Gesetze

Das Unternehmen verpflichtet sich bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie die sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen es tätig ist, zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

3.Orientierung an allgemein gültigen Werten und Prinzipien

Das Unternehmen orientiert sein Handeln an allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde und Nichtdiskriminierung.

Grundsätze zur gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung

1. Menschenrechte

Das Unternehmen respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Insbesondere hält es die Menschenrechte gern. der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10.12.1948) ein.

2. Diskriminierungsverbot

Das Unternehmen lehnt im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jede Form von Diskriminierung ab. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

3. Gesundheitsschutz

Das Unternehmen gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Das Unternehmen unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

4. Arbeitsbedingungen, Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Das Unternehmen achtet das Recht auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. Das Unternehmen hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit und der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus, gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ein.
Mitarbeiter sind vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer und verbaler Belästigung zu schützen. Die Privatsphäre der Mitarbeiter wird geachtet.

Wir erwarten, dass sich alle Mitarbeiter aktiv für unser Unternehmen einsetzen, die vorhandenen Ressourcen sparsam verwenden, kontinuierlich an Verbesserungen arbeiten uns sich fortbilden. Wir denken bereichs- und länderübergreifend, Teiloptimierung zu Lasten des Ganzen akzeptieren wir nicht. Entsprechend basieren unsere Führungsgrundsätze auf den Prinzipien der Übertragung von Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Hierzu gehört, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens ausreichend über sämtliche belange informiert werden und sich auch selbständig informieren.

Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art wird beachtet. Insbesondere das übereinkommen über Zwangs­oder Pflichtarbeit aus 1930 (Übereinkommen 29 der Internationalen Arbeitsorganisation) und das übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit aus 1957 (übereinkommen 105 der Internationalen Arbeitsorganisation) werden eingehalten.

Das Unternehmen beachtet die Regelungen zum Verbot von Kinderarbeit, insbesondere das übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung aus 1973 (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit aus 1999 (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) werden eingehalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

5.Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Das Unternehmen ist dem Ziel des chutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Generation nachhaltig verpflichtet. Gesetze und Bestimmungen, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Der Energieverbrauch ist stetig zu beurteilen. Die erforderliche Schonung der Ressourcen und der Schutz der Umwelt stellen für uns gelebte Unternehmenspraxis dar. Durch die aktive Einbeziehung aller unserer Mitarbeiter fördern wir umweltbewusstes Denken. Unsere Maßnahmen zur umweltgerechten Gestaltung umfassen unsere gesamte Produktpalette und sämtliche Produktionsabläufe. Hierbei berücksichtigen wir den vollständigen Lebenszyklus der Produkte, von der Verwendung der Rohstoffe über die Produktentwicklung, Produktion und Produktnutzung bis hin zur Entsorgung und Wiederverwertung.

6.Kommunikation
Das Unternehmen kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex und über dessen Umsetzung gegenüber den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen lnteressens­und Anspruchsgruppen.

Grundsätze des fairen Wettbewerbs

1.Korruptionsverbot

Das Unternehmen lehnt Korruption und Bestechung ab. Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:

Die Gewährung persönlicher Vorteile durch das Unternehmen und dessen Mitarbeiter an inländische oder ausländische Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für das Unternehmen oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, ist nicht erlaubt.

Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr weder gefordert noch angenommen werden. Geschäftsführung und Mitarbeiter des Unternehmens dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

Die Gewährung persönlicher Vorteile durch das Unternehmen und dessen Mitarbeiter an inländische oder ausländische Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für das Unternehmen oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, ist nicht erlaubt.

Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr weder gefordert noch angenommen werden. Geschäftsführung und Mitarbeiter des Unternehmens dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

2. Verhalten gegenüber Wettbewerbern

Das Unternehmen achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält es die geltenden Gesetze ein, die den Wett­bewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.
Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen unlauter beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden rechtswidrig zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen unlautere Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).

Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, hat das Unternehmen für seine Mitarbeiter einen Ansprechpartner zu benennen, der in Zweifelsfragen kontaktiert werden kann.

3. Geschäftsgeheimnisse und Interessenkonflikte

Das Unternehmen achtet und wahrt Betriebs-/und Geschäftsgeheimnisse anderer. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hier eine Befugnis erteilt wurde, es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt oder eine vollziehbare Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts dazu zwingt. Geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen werden als solche behandelt, die Verwendung von Plagiaten und gefälschten Teilen sind untersagt.

Die Beachtung der internationalen Abkommen und nationalen Gesetze und Verordnungen zur Kontrolle der internationalen Handels- und Finanzgeschäfte, wie die Gesetze und Verordnungen über Ein- und Ausfuhrkontrollen, sind für uns selbstverständlich. Unsere dafür verantwortlichen Mitarbeiter müssen alle hierfür geltenden Gesetze, Regelungen, Richtlinien und Verfahren kennen, verstehen und befolgen.
Konfliktmineralien bzw. die Handhabung von Stoffen die Einschränkungen unterliegen, erfolgt unter gebührender Sorgfalt, um nicht wissentlich Produkte herzustellen, die Rohstoffe enthalten könnten, die zu Menschrechtsverletzungen, Bestechung und ethischen Verstößen beitragen oder sich negativ auf die Umwelt auswirken könnten.

Ausgelöst durch die Ereignisse des 11. Septembers 2001 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Resolutionen erlassen, die der Bekämpfung von Terrorismus dienen. Basierend auf diesen Resolutionen haben viele Länder Gesetze und Verordnungen erlassen, die Geschäftsbeziehungen mit Organisationen, Personen, Unternehmen und Vereinigungen verbieten, die im Verdacht stehen mit terroristischen Netzwerken Kontakt zu haben. Als international tätiges Unternehmen sind wir im Rahmen der EU­Verodnung Nr. 2580/2001 und 881/2002 verpflichtet sicherzustellen, dass keine Geschäftsbeziehungen zu Personen und Organisationen bestehen, gegen die restriktive Maßnahmen im Sinne dieser Verordnung verfügt wurden. Hierfür wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Arbeitsanweisung Sanktionslisten kann jeder Mitarbeiter im Intranet und dem Qualitätsmanagement Handbuch (Boykottlistenprüfung) nachlesen. Die Zeichnungsberechtigung ist in einer eigenen Richtlinie geregelt, die im Intranet oder bei dem jeweiligen Abteilungsleiter eingesehen werden kann.

Es werden keine Verstöße gegen rechtliche Vorgaben und Verhaltenskodizes geduldet. Sollte der Eindruck einer entgegenstehenden Anweisung durch einen Vorgesetzten bestehen, so hat rechtmäßiges Handeln grundsätzlich Vorrang. Zulassung von Whistleblowing wird im Rahmen dieser Compliance gefördert.

Geltungsbereich, Umsetzung, Lieferanten

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten des Unternehmens.

2. Umsetzung und Einhaltung

Das Unternehmen wird seinen Beschäftigten die in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt machen. Es wird durch geeignete Maßnahmen darauf hinwirken, dass der Verhaltenskodex eingehalten wird.

3.Lieferanten

Das Unternehmen ist aufgefordert, die Grundsätze dieses Verhaltenskodex seinen unmittelbaren Lieferanten zu vermitteln, die Einhaltung der Inhalte bei seinen Lieferanten bestmöglich zu fördern und diese aufzufordern, den Verhaltenskodex ebenfalls zu befolgen. Das Unternehmen ist ferner aufgefordert, seinen unmittelbaren Lieferanten zu empfehlen, ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern, den Verhaltenskodex zu befolgen.